Die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen in der Bundesrepublik Deutschland steigen kontinuierlich. Mit dem Start des Gesundheitsfonds zum 01.01.2009 wird ein einheitlicher Beitragssatz von 15,5% von allen gesetzlich Versicherten verlangt. Viele Krankenkassen versuchen nun, durch verschiedene Programme wie das Hausarztprinzip und garantierter Beitragsrückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen die Versicherten davon zu überzeugen, dass sie in der „richtigen“ Krankenkasse versichert sind. Auch die privaten Krankenkassen müssen inzwischen einen Basisschutz für alle Versicherten anbieten, der den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen entspricht. Hierbei sollen die Menschen aufgefangen werden, die bisher aus verschiedenen Gründen gar nicht krankenversichert waren. Das Gesundheitsprinzip in Deutschland hat zum Ziel, dass alle Menschen in Deutschland krankenversichert sind. Mit dem einheitlichen Beitragssatz wird versucht, den steigenden Gesundheitskosten Herr zu werden und die Kosten auf alle Versicherten zu gleichen Teilen aufzulegen. Die verschiedenen Anbieter von gesetzlichen Krankenversicherungen möchten durch ihre individuellen Programme Mitglieder behalten oder gewinnen. Durch den einheitlichen Beitragssatz kann man als Versicherter trotzdem das eine oder andere an Geld sparen, denn die Krankenkassen, die gut wirtschaften, können an die Versicherten die Ersparnis trotzdem weitergeben. Denn obwohl die finanzstarken Krankenkassen die schwächeren unterstützen müssen, so können sie trotzdem aufgrund ihres guten Wirtschaftens Vorteile an ihre Kunden weitergeben. Letztlich erwartet der Kunde eine gute Leistung von seinem Versicherer. Selbstverständlich kann man sich unter bestimmten Voraussetzungen auch privat krankenversichern. Man sollte sich nur darüber im Klaren sein, dass man nicht einfach von der privaten Kranken Versicherung zurück in die gesetzliche zurückwechseln kann. Ein Wechsel sollte gut überlegt sein, ist aber im individuellen Fall durchaus denkbar und auch nützlich.